Mandanteninformationsbrief Juni 2025
Mandanteninformationsbrief Juni 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine elektronische Meldepflicht für alle Kassensysteme mit zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE).
Ziel dieser Maßnahme ist die Vermeidung von Steuerhinterziehung und die Sicherstellung manipulationssicherer Kassendaten.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssysteme nutzen, z.B.:
- Elektronische oder computergestützte Kassensysteme
- Tablet- oder App-basierte Kassensysteme
- Elektronische Registrierkassen
- Waagen mit Kassenfunktion
- Warenwirtschaftssysteme mit integrierter Kasse
- Hotel- und Arztsoftware mit Kassenfunktion
- EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
Meldefristen
- Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden: Meldung bis spätestens 31. Juli 2025.
- Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden: Meldung innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Ereignis.
Die Meldepflicht gilt für gekaufte, gemietete oder geleaste Systeme.
Welche Schritte sind erforderlich?
Nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit Ihrem Kassenhersteller auf, um die folgenden Punkte zu besprechen:
- Erfolgt die Meldung direkt vom Kassenhersteller an das Finanzamt? Dann genügt eine kurz Info an uns
- Falls nein, bitten wir Sie beim Kassenhersteller eine XML-Datei anzufordern und uns anschließend zu schicken
- Falls diese nicht verfügbar ist, bitten wir Sie die Checkliste im Anhang mit Hilfe des Kassenherstellers auszufüllen
Da die Frist für die Meldung an das Finanzamt am 31.07.2025 endet, bitten wir Sie uns die Daten bis spätestens 30.06.2025 mitzuteilen.
Bei einem späteren Erhalt der Daten können wir leider keine fristgerechte Übermittlung mehr gewährleisten.
Sollten Sie uns die erforderlichen Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, ist ein weiteres Handeln Ihrerseits nicht erforderlich.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sichtwerk Team
Download Checkliste zur Meldung der elektronischen Aufzeichnungssysteme
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine elektronische Meldepflicht für alle Kassensysteme mit zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE).
Ziel dieser Maßnahme ist die Vermeidung von Steuerhinterziehung und die Sicherstellung manipulationssicherer Kassendaten.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssysteme nutzen, z.B.:
- Elektronische oder computergestützte Kassensysteme
- Tablet- oder App-basierte Kassensysteme
- Elektronische Registrierkassen
- Waagen mit Kassenfunktion
- Warenwirtschaftssysteme mit integrierter Kasse
- Hotel- und Arztsoftware mit Kassenfunktion
- EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
Meldefristen
- Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden: Meldung bis spätestens 31. Juli 2025.
- Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden: Meldung innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Ereignis.
Die Meldepflicht gilt für gekaufte, gemietete oder geleaste Systeme.
Welche Schritte sind erforderlich?
Nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit Ihrem Kassenhersteller auf, um die folgenden Punkte zu besprechen:
- Erfolgt die Meldung direkt vom Kassenhersteller an das Finanzamt? Dann genügt eine kurz Info an uns
- Falls nein, bitten wir Sie beim Kassenhersteller eine XML-Datei anzufordern und uns anschließend zu schicken
- Falls diese nicht verfügbar ist, bitten wir Sie die Checkliste im Anhang mit Hilfe des Kassenherstellers auszufüllen
Da die Frist für die Meldung an das Finanzamt am 31.07.2025 endet, bitten wir Sie uns die Daten bis spätestens 30.06.2025 mitzuteilen.
Bei einem späteren Erhalt der Daten können wir leider keine fristgerechte Übermittlung mehr gewährleisten.
Sollten Sie uns die erforderlichen Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, ist ein weiteres Handeln Ihrerseits nicht erforderlich.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sichtwerk Team
Download Checkliste zur Meldung der elektronischen Aufzeichnungssysteme